Ihre Kunden verschenken 900 € im Jahr.Holen Sie es in Ihre Einrichtung.
Krankenkasse und Arbeitgeber zahlen für Präventionskurse und BGF. Fast niemand ruft es ab. Mit digitalen Kursen wird daraus Ihr Mehrumsatz – ohne Fläche, ohne Personal, ohne Erklärungsnot.
begleitet Ihre Einrichtung persönlich – von der Rechnung bis zum ersten Kunden am Tresen.
Dein Chef darf dir 600 € im Jahrfür deine Gesundheit geben.
Dein Arbeitgeber zahlt, du trainierst online – wann und wo du willst. Keiner von euch zahlt darauf Steuern. Die meisten wissen es nicht.
600 € pro Mitarbeiter.Ohne Steuern, ohne Sozialabgaben.
Bis zu 600 € pro Beschäftigtem und Jahr für Gesundheitskurse – abgabenfrei für beide Seiten. Die Kurse laufen online, die Unterlagen fürs Lohnkonto bekommen Sie fertig.
Zwei Töpfe. Jedes Jahr neu gefüllt. Jedes Jahr verfallen.
Beide bedienen Sie mit digitalen Kursen – ohne Kursraum, ohne Trainerstunden. Sie sind der Anbieter, Prävention.digital liefert Kurse, Zertifizierung und Abwicklung.
Präventionskurse
Zwei zertifizierte Kurse pro Jahr, von der Kasse bis zu 100 % erstattet. Der Kunde zahlt an Sie.
Firmenfitness (BGF)
Der Arbeitgeber zahlt steuerfrei bis zu 600 € je Mitarbeiter – an Sie als Anbieter. Der Mitarbeiter muss nichts nachweisen.
Rehasport
Mit ärztlicher Verordnung zahlt die Kasse. Eigenes Thema, eigene Voraussetzungen.
Der Budget-Check
Zwei Fragen, zwanzig Sekunden. Die meisten antworten zweimal „Nein“ – und sehen zum ersten Mal, was sie liegen lassen.
Rechenbasis: zwei Präventionskurse à 150 € (Kassenzuschuss je nach Kasse bis 100 %) und 600 € BGF-Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG. Rehasport ist ein weiterer Kanal, der hier nicht mitgerechnet wird.
Was das für Ihre Einrichtung bedeutet
Ihre Zahlen, Ihr Ergebnis: Mehrumsatz pro Jahr und wann sich eine Investition über die Kurse refinanziert hat.
Kunden – auch ohne Mitgliedschaft – lösen ihr Gesundheitsbudget bei Ihnen ein. Bis zu 300 € je Kunde und Jahr.
Beispielrechnung mit dem Budget der gewählten Kurse (Prävention 2 × 150 €, BGF 600 €). Die tatsächlichen Erlöse hängen von Ihrer Preisgestaltung und davon ab, welche Arbeitgeber mitmachen. Lizenzkosten für Prävention.digital nicht abgezogen.
Neukunden bekommen ein Paket aus Mitgliedschaft und digitalen Kursen. Die Kurse zahlt das Gesundheitsbudget – der Kunde zahlt netto weniger als heute, Sie nehmen mehr ein.
Für den Kunden
Für Ihre Einrichtung
Das Gesundheitsbudget der gewählten Kurse (300 € / Jahr = 25 € / Monat) trägt die Kurse. Mitgliedschaft und Kurse müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden – reine Mitgliedsbeiträge sind nicht budgetfähig. „Netto“ ist der Bestfall: Präventionskurse erstattet die Kasse nach Kursende, BGF braucht das Ja des Arbeitgebers.
Kein Kursraum, kein Trainer
Die Kurse laufen online. Fläche und Personal bleiben für das, was Sie heute schon tun.
Kunden, die Sie heute nicht erreichen
Über den Arbeitgeber kommen auch die, die nie von selbst ein Studio betreten würden.
Bindung statt Rabatt
Wer sein Budget bei Ihnen einlöst, hat einen Grund zu bleiben – jedes Jahr einen neuen.
Sie haben schon Wellpass oder Epassi (ehemals Hansefit)? Dann passt das hier erst recht.
Aggregatoren und das Gesundheitsbudget nutzen zwei verschiedene Steuertöpfe. Sie ergänzen sich – und schließen sich nicht aus.
Wellpass, Epassi (ehemals Hansefit) & Co.
Gesundheitsbudget (BGF)
- Aggregatoren rechnen heute über den Sachbezug ab, nicht über BGF. Pauschal angesetzte „Präventionsanteile“ in Mitgliedschaften haben die Finanzverwaltungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern als nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG eingestuft – an Mitgliedschaften gebundene Angebote sind dort ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der 600-€-Topf bleibt bei Aggregator-Kunden ungenutzt. Genau den füllen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V – zusätzlich zum bestehenden Firmenfitness-Vertrag.
- Für alle Mitarbeiter, nicht nur für Sportler. Rücken, bewegte Pause, Ernährung, Entspannung – online, ohne Anfahrt. Auch für die, die nie ein Studio betreten.
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Abstimmung mit der Steuerberatung.
Niemand muss BGF erklären. Die Seite macht das.
Therapeuten wissen nicht, wie sie dem Kunden BGF erklären sollen. Der Kunde nicht, wie er es seinem Chef erklären soll. Deshalb zwei Schritte – und keiner braucht Argumente.
Sie zeigen dem Kunden die Mitarbeiterseite.
Ein Satz am Tresen: „Dein Chef darf dir 600 € im Jahr für Gesundheit geben – schau mal.“ Die Seite erklärt den Rest.
Der Kunde trägt seinen Namen ein und schickt es weiter.
Per WhatsApp, E-Mail oder Link. Der Chef bekommt eine persönliche Seite: „Max Mustermann aus Ihrem Team hat Ihnen diese Seite geschickt.“
Die Arbeitgeberseite erklärt die Rechnung.
600 € kosten 600 € und kommen mit 600 € an. Steuerlich sicher, Unterlagen fertig. Der Chef bucht 15 Minuten.
Der Ablauf
Beratungsgespräch.
Wir rechnen Ihre Zahlen durch: Kundenstamm, Zielquote, geplante Investition, Preisgestaltung der Kurse.
Einrichtung mit Prävention.digital.
Zertifizierte Kurse nach § 20 SGB V, Kursleitererklärung, Qualifikationsnachweise, Teilnehmerverwaltung – fertig vorbereitet.
Start am Tresen.
Ihr Team bekommt Mitarbeiter- und Arbeitgeberseite, QR-Codes und den einen Satz, der reicht. Ab dann läuft die Erklärung von allein.
Häufige Fragen von Betreibern
Darf ein Fitnessclub oder eine Physiotherapie überhaupt BGF-Leistungen anbieten?
Ja, wenn die Leistung begünstigt ist: angeleitete Gesundheitsprogramme und Präventionskurse nach geprüften Konzepten gemäß § 20 SGB V, mit Kursleitererklärung und Qualifikationsnachweis. Reine Mitgliedsbeiträge, Massagen, Sauna- oder Schwimmbadeintritte sind nicht begünstigt – genau deshalb laufen die Kurse getrennt von der Mitgliedschaft.
Wie sicher ist das steuerlich für den Arbeitgeber?
Steuerfrei ist es, wenn drei Dinge stimmen: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (keine Gehaltsumwandlung), maximal 600 € je Mitarbeiter und Kalenderjahr, und eine begünstigte Leistung. Die Grundsatzfrage hat das Bundesministerium der Finanzen 2025 auf Anfrage des Bundesverbands BVGSD im Einvernehmen mit den Ländern geklärt; Finanzämter haben Unternehmen die Steuerfreiheit für genau dieses Konzept bereits per Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) zugesagt.
Braucht der Arbeitgeber Teilnahmebescheinigungen?
Nein. Das hat das Bundesministerium der Finanzen im April 2025 bestätigt. Der Arbeitgeber sieht je Mitarbeiter nur, wann der Zugangscode ausgegeben und eingelöst wurde – das ist der Nachweis fürs Lohnkonto. Was und wie oft trainiert wird, bleibt anonym.
Konkurriert das mit Wellpass, Epassi (ehemals Hansefit) oder unserem Firmenfitness-Vertrag?
Nein – es sind zwei verschiedene Steuertöpfe. Klassische Firmenfitness läuft über die 50-€-Sachbezugs-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG), das Gesundheitsbudget über den 600-€-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG). Beides ist parallel nutzbar; bei der Freigrenze wird alles steuerpflichtig, sobald sie um einen Euro überschritten wird, beim Freibetrag nur der Teil darüber.
Was ist mit den Präventionskursen – muss der Kunde in Vorleistung gehen?
Ja. Der Kunde zahlt den Kurs bei Ihnen, nimmt an mindestens 80 % teil und reicht die Bescheinigung bei seiner Krankenkasse ein – zwei Kurse pro Jahr. Ein Kurs, den der Arbeitgeber über BGF bezahlt hat, lässt sich nicht zusätzlich bei der Kasse einreichen.
Und Rehasport?
Ein weiterer Kanal mit eigener Anerkennung und ärztlicher Verordnung. Er ist nicht Teil dieses Konzepts, kann aber im Gespräch mitgedacht werden, wenn Ihre Einrichtung die Voraussetzungen erfüllt.
Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Abstimmung mit der Steuerberatung des jeweiligen Arbeitgebers.
Was du davon hast
Rund 50 € im Monat
Geld, das du bisher selbst zahlst.
Ohne Verpflichtung
Schau rein, mach das, woran du Spaß hast, wechsle mittendrin. Du musst nichts abschließen und nichts nachweisen.
Nicht nur Sport
Rücken, bewegte Pause, Ernährung, Entspannung. Auch wenn du nie ein Studio betreten willst.
Schick es weiter. Mehr musst du nicht tun.
Die Seite, die dein Arbeitgeber öffnet, erklärt alles aus seiner Sicht. Du musst nicht argumentieren – du musst nur den Link schicken. Mit deinem Namen weiß dein Chef sofort, von wem es kommt.
Lieber direkt ansprechen? Dieser Satz reicht: „Ich hab gesehen, dass du mir bis zu 600 € im Jahr steuerfrei für Gesundheit geben kannst. Schaust du dir das mal an?“
So läuft es ab, wenn dein Chef ja sagt
Dein Arbeitgeber macht mit.
Ein Telefonat, eine Unterschrift.
Du bekommst deinen Zugangscode.
Persönlich, nur für dich.
Du wählst, was zu dir passt.
Ein kurzer Einstiegscheck schlägt dir vor, womit du anfangen solltest – entscheiden tust du.
Du legst los.
In deinem Tempo, an deinen Tagen.
Häufige Fragen
Kostet mich das etwas?
Was dein Arbeitgeber übernimmt, zahlst du nicht. Ob ein Eigenanteil bleibt, hängt vom Betrag ab, den dein Betrieb einsetzt. Das erfährst du vorher, nicht hinterher.
Ist das dasselbe wie ein Präventionskurs über meine Kasse?
Nein, es sind zwei verschiedene Wege. Über den Arbeitgeber zahlt der Betrieb, du musst nichts abschließen und bekommst keine Bescheinigung. Über die Krankenkasse zahlst du zuerst selbst, brauchst mindestens 80 % Teilnahme und bekommst danach Geld zurück – zwei Kurse pro Jahr. Beides zusammen sind bis zu 900 € im Jahr.
Muss mein Arbeitgeber das machen?
Nein, es ist freiwillig. Viele wissen schlicht nicht, dass es die Möglichkeit gibt.
Erfährt mein Chef, wie oft ich trainiere?
Dein Betrieb sieht nur, dass du deinen Zugang aktiviert hast – das braucht die Lohnbuchhaltung als Nachweis. Wie oft du trainierst, was du machst und wie es dir dabei geht, bleibt anonym.
Was, wenn ich den Job wechsle?
Dann läuft die Förderung aus. Deine Präventionskurse über die Krankenkasse laufen unabhängig davon weiter.
Damit 600 € beim Mitarbeiter ankommen
Gehaltserhöhung
Gesundheitsförderung (BGF)
Gerundete Beispielwerte. Die tatsächlichen Beträge hängen von Steuerklasse, Beitragssätzen und Ihrer Lohnabrechnung ab.
Warum sich das rechnet
Rechnen Sie es für Ihr Team aus
Quelle Fehltage: BKK Gesundheitsreport, Daten für 2024. *Beispielrechnung: 130 € je Mitarbeiter (730 € Bruttokosten für 300 € netto vs. 600 € BGF, anteilig). Was Sie ein Ausfalltag kostet, wissen Sie besser als wir.
- Es erreicht auch die, die sonst nicht mitmachen. Rücken, bewegte Pause, Ernährung, Entspannung – online und ohne Anfahrt.
- Der größte Block ist der trainierbare. Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen jeden fünften Fehltag – mehr als jede andere Ursache.
- Sichtbarer Benefit statt unsichtbarem Brutto. Was 600 € kostet und mit 600 € ankommt, wirkt im Bewerbungsgespräch anders als eine Gehaltserhöhung, von der die Hälfte verschwindet.
Sie haben schon Wellpass oder Epassi (ehemals Hansefit)? Dann passt das hier erst recht.
Aggregatoren und das Gesundheitsbudget nutzen zwei verschiedene Steuertöpfe. Sie ergänzen sich – und schließen sich nicht aus.
Wellpass, Epassi (ehemals Hansefit) & Co.
Gesundheitsbudget (BGF)
- Aggregatoren rechnen heute über den Sachbezug ab, nicht über BGF. Pauschal angesetzte „Präventionsanteile“ in Mitgliedschaften haben die Finanzverwaltungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern als nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG eingestuft – an Mitgliedschaften gebundene Angebote sind dort ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der 600-€-Topf bleibt bei Aggregator-Kunden ungenutzt. Genau den füllen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V – zusätzlich zum bestehenden Firmenfitness-Vertrag.
- Für alle Mitarbeiter, nicht nur für Sportler. Rücken, bewegte Pause, Ernährung, Entspannung – online, ohne Anfahrt. Auch für die, die nie ein Studio betreten.
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Abstimmung mit der Steuerberatung.
Damit es sauber bleibt
Die Kurse beruhen auf geprüften Präventionskonzepten nach § 20 SGB V und werden ausschließlich für Ihre Beschäftigten durchgeführt. Sie erhalten alle Unterlagen, die Ihre Lohnbuchhaltung zum Lohnkonto nimmt.
Was Sie bekommen
- ✓Kursleitererklärung mit Konzeptnachweis
- ✓Qualifikationsnachweis der Kursleitung
- ✓Rechnung mit dem Betrag je Mitarbeiter
- ✓Zugang zur Teilnehmerübersicht
Was Sie nicht brauchen
- ✕Teilnahmebescheinigungen
- ✕Anträge bei einer Krankenkasse
- ✕eigene Anwesenheitslisten
Dass bei diesen Kursen keine Teilnahmebescheinigungen erforderlich sind, hat das Bundesministerium der Finanzen im April 2025 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestätigt. Das Schreiben legen wir Ihnen bei.
Der Ablauf
15 Minuten am Telefon.
Wir klären Belegschaftsgröße, Budget und was förderfähig ist.
Vereinbarung und Unterlagen.
Fertig vorbereitet, inklusive allem, was Ihre Buchhaltung braucht.
Start ab dem Folgemonat.
Ihre Mitarbeiter erhalten persönliche Zugangscodes.
Häufige Fragen
Müssen alle mitmachen?
Nein. Der Freibetrag gilt pro Person und nur für die, die das Angebot nutzen.
Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt?
Die Förderung endet mit dem Arbeitsverhältnis. Laufende Verpflichtungen entstehen Ihnen daraus nicht.
Können wir das mit einer Gehaltsumwandlung machen?
Nein. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sonst entfällt die Steuerfreiheit.
Wie sicher ist das steuerlich?
Steuerfrei ist es, wenn drei Dinge stimmen – alle drei sind hier erfüllt: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, maximal 600 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr, und eine begünstigte Leistung nach § 20 SGB V mit Kursleitererklärung und Qualifikationsnachweis.
Die Grundsatzfrage hat das Bundesministerium der Finanzen 2025 auf Anfrage des Bundesverbands BVGSD im Einvernehmen mit den Ländern geklärt. Finanzämter haben Unternehmen, die genau dieses Konzept nutzen, die Steuerfreiheit bereits per verbindlicher Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) schriftlich zugesagt. Auf Wunsch erhalten Sie alle Nachweise vorab zur Prüfung durch Ihre Steuerberatung – und einen fertig vorbereiteten Antrag auf Anrufungsauskunft. Die Auskunft ist kostenlos.
Wir bieten schon Wellpass oder Epassi (ehemals Hansefit) an – ist das hier dann überflüssig?
Nein – es sind zwei verschiedene Steuertöpfe. Klassische Firmenfitness läuft über die 50-€-Sachbezugs-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG). Das Gesundheitsbudget nutzt den 600-€-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG). Beides ist parallel nutzbar.
Der Freibetrag gilt je Arbeitnehmer und Kalenderjahr insgesamt für alle begünstigten Maßnahmen. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr und ohne steuerliche Beratung. Wir empfehlen die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Lassen Sie uns Ihre Zahlen durchrechnen.
Kundenstamm, Zielquote, Investition, Preisgestaltung der Kurse – wir zeigen Ihnen, was das Gesundheitsbudget Ihrer Kunden für Ihre Einrichtung bedeutet. Rückmeldung innerhalb eines Werktags.
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